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   BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10   

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https://dejure.org/2011,12120
BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10 (https://dejure.org/2011,12120)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2011 - VI R 9/10 (https://dejure.org/2011,12120)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - VI R 9/10 (https://dejure.org/2011,12120)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
    Verfahrensmängel können nur geprüft werden, wenn sie innerhalb der Revisionsbegründungsfrist schlüssig gerügt werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 66).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02

    Arbeitsverhältnis; verbilligte Wohnungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
    Der Senat kann offenlassen, ob der Übernahme der Unterkunftskosten im Streitfall Entlohnungscharakter zukommt und damit ein geldwerter Vorteil i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzunehmen ist (s. dazu BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2007, 425; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1991 7 K 2745/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 17).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
    Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BFHE 230, 542).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1991 - 7 K 2745/89

    Lohnsteuer; Unterkunftskosten eines Soldaten

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
    Der Senat kann offenlassen, ob der Übernahme der Unterkunftskosten im Streitfall Entlohnungscharakter zukommt und damit ein geldwerter Vorteil i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzunehmen ist (s. dazu BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2007, 425; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1991 7 K 2745/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 17).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2009 - 2 K 166/06

    Annahme einer doppelten Haushaltsführung bei Bereitstellung einer

    Auszug aus BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10
    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 13. August 2009  2 K 166/06 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 23. März 2006 aufzuheben und den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 836 EUR berücksichtigt werden oder von der Versteuerung eines geldwerten Vorteils in dieser Höhe abgesehen wird.
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (Senatsurteile vom 03.02.2011 - VI R 9/10, Rz 13; vom 11.12.2008 - VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, unter II.2., und vom 24.05.2007 - VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2.).
  • BFH, 22.11.2022 - VI R 6/21

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (Senatsurteile vom 03.02.2011 - VI R 9/10, Rz 13; vom 11.12.2008 - VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, unter II.2., und vom 24.05.2007 - VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2.).
  • FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15

    Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach

    Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus (BFH vom 3. Februar 2011 VI R 9/10, BFH/NV 2011, 976; vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BStBl II 2011, 288 m.w.N.).

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (BFH vom 3. Februar 2011 VI R 9/10, BFH/NV 2011, 976).

  • FG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 K 1458/12

    Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

    Auch das BFH- Urteil vom 3.2.2011 VI R 9/10 stelle darauf ab, dass ein Werbungskostenabzug stets eine Belastung mit Aufwendungen voraussetze.
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